Am 2. Mai 2026 traf sich der Vorstand von Sek 1 SG zu einer Klausurtagung, um die Vernehmlassungsvorlage zum totalrevidierten Volksschulgesetz (VSG) zu beraten. Leitend war der Grundsatz Pädagogik vor Finanzen und Parteipolitik. Viele Punkte der Revision können wir unterstützen, sehen aber an mehreren Stellen auch substanziellen Nachbesserungsbedarf.
Besondere Sorge bereiten uns:
- Möglicher Auslauf des leistungsgetrennten Oberstufenmodells:
Obwohl im revidierten Gesetzesentwurf das leistungsgetrennte Oberstufenmodell (Sek/Real) noch festgehalten ist, wird im Fragebogen danach gefragt, ob die leistungsgetrennte Oberstufe nur noch für eine bestimmte Zeit zugelassen werden soll. Wir sind der Ansicht, dass das typengetrennte Modell — heute das am weitesten verbreitete Oberstufenmodell — als Option erhalten bleiben muss. Es ist ein tragendes Element des dualen Bildungssystems und ermöglicht eine differenzierte Förderung. - Schwächung des Bildungsrats:
Die Umwandlung in einen rein beratenden «Bildungsbeirat» verlagert die Entscheidungskompetenzen ans Bildungsdepartement. Damit verliert die Volksschule ein vom Departement unabhängiges Steuerungsgremium — und mit ihm das institutionelle Gegengewicht innerhalb der Bildungsverwaltung. - Lokale Mitwirkung der Lehrpersonen:
Die gesetzlich verankerte Teilnahme an Sitzungen von Rat und Kommissionen wird im ersten Gesetzesentwurf gestrichen. Damit drohen Mitwirkungsrechte je nach Gemeinde stark zu erodieren.
Daneben werden auf politischer Ebene zwei weitere Stossrichtungen diskutiert, die wir entschieden ablehnen: Erstens die Bestrebung, Lehrpersonen im ersten Berufsjahr generell nur befristet anzustellen — eine solche Regelung würde eine Zweiklassengesellschaft unter den Lehrpersonen schaffen und wäre zugleich ein deutliches Misstrauensvotum gegenüber der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule. Zweitens steht die Verankerung der Personalverbände im VSG unter Druck; eine Schwächung würde ihre Glaubwürdigkeit und Bedeutung als Stimme der Lehrpersonen erheblich reduzieren und ein Vakuum hinterlassen, das andere Akteure mit anderen Interessen besetzen würden.
Die Vollständige Stellungnahme von Sek 1 ist hier als Dokument nachzulesen.